Cashback Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Landwirtbonus (Cashback) - Programm unterliegt den folgenden Bedingungen:

  1. Um am Landwirtbonus-Programm teilzunehmen, muss die entsprechende Rechnung online über myCorteva hochgeladen werden (ab 1.5.2024 bis zum 31.7.2024). Wichtig: Es erfolgt keine automatische Erstellung der Gutschrift ohne Einreichung eines Umsatznachweises.
  2. Bitte identifizieren Sie sich mit ihrer Auftragsnummer, die Sie per E-Mail erhalten haben, um den Landwirtbonus zu erhalten. Keine Auszahlung an andere Kundennummer möglich.
  3. Die Berechtigung für den Bonus basiert auf der Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Vertriebsansprechpartner, die seitens Corteva dokumentiert wurde. Bitte beachten Sie: Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie sich mit der entsprechenden Auftragsnummer identifiziert haben sowie eine final gekaufte Menge der entsprechenden Produktgruppe (Mais, Sonnenblumen, Raps oder SIliermittel) vorliegt.
  4. Der Landwirtsbonus bezieht sich auf den Umsatz je Produktgruppe (Achtung: keine Kombination von Umsätzen von mehreren Produktgruppen) und erfolgt folgendermaßen: Einmalige Zahlung bzw. Rückvergütung gem. Staffel (nach Retouren) zum Saisonende. Der Bonus ist nach oben entsprechend des Umsatzes beschränkt.
  5. Die Auszahlung des Landwirtbonus erfolgt ab dem 1.8.2024. 
  6. Sofern die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, behält sich Corteva das Recht vor, die Teilnahme am Programm abzulehnen und den Bonus nicht auszuzahlen.